Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Wir helfen Ihnen weiter! Ein Verkehrsunfall wirft bei unerfahrenen Verkehrsteilnehmern sofort eine Menge Fragen auf. Ich habe für Sie ein paar Tipps und Erklärungen veröffentlicht und werde versuchen diese auch in regelmäßigen Abständen zu erweitern.

Hier gilt trotzdem die Regel, das jeder Fall für sich immer einzeln zu betrachten ist und eine Beratung telefonisch, oder vor Ort immer die sinnvollere Alternative ist.

Rufen Sie mich bei Fragen an! Ich berate Sie gern, unkompliziert und kostenfrei.

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Hier muß die Versicherung des Unfallgegners eintreten.

Wie geht man vor und was ist jetzt zu tun? Die Beantwortung dieser Frage ist erstmal grundsätzlich von den Begebenheiten abhängig.

Das bedeutet ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit oder ist ein Abschleppen erforderlich? Wo steht das Fahrzeug? Kann es vorerst dort stehen bleiben? Soll, bzw. kann das Fahrzeug noch repariert werden? Oder möchten Sie Fiktiv (Auszahlung der Schadensumme)abrechnen?

Hierbei berate ich Sie gern, allerdings sehen Sie, dass auf Grund der verschiedenen Fallkonstellationen eine persönliche Beratung fast unumgänglich wird.

Aber vorerst ein paar Wissenswerte Zeilen zum Kontext:

Im Haftpflichtschadenfall haben sie immer die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens, denken Sie daran, denn gern wird Ihnen von der gegnerischen Versicherung angeboten, dass diese die komplette Schadenabwicklung übernimmt und Ihnen einen Sachverständigen schickt der sich Ihr beschädigtes Fahrzeug anschaut, die Reparaturkosten sowie den Reparaturweg und weitere nicht unwichtige Faktoren festlegt. In vielen Fällen wird versucht, den Geschädigten zu schnellem Handeln zu bewegen, dies wird meist telefonisch von gut geschultem Personal der einzutretenden Versicherung übernommen.

Überlegen Sie es sich gut ob Sie dieses Angebot annehmen wollen, oft ist es so, dass sich erst später herausstellt, dass nicht alle schadenrelevanten Faktoren berücksichtigt wurden, da auch große Versicherungen in jedem Schadenfall ein hohes Einsparpotential sehen.

Gleiches gilt übrigens auch für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der die Schadenabwicklung für Sie übernimmt. Der Gesetzgeber hat hier den Umstand berücksichtigt, dass nicht jeder Kraftfahrzeugführer mit den gesetzlichen Regelungen im Schadensrecht zurechtkommt. Ein Rechtsanwalt, gern ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, verhilft Ihnen zu Ihrem Recht und setzt Ihre rechtskonformen Ansprüche für Sie durch. Die Kosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Sie haben auch die freie Wahl der Reparaturwerkstatt, keine Versicherung darf Ihnen vorschreiben, wo Sie Ihr Fahrzeug instand setzen lassen.

Sie haben das Recht auf einen Mietwagen während der Dauer der Reparatur oder während der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs (in der Regel sind dies ca. 14 Tage) oder auf eine sog. Nutzungsausfallentschädigung.

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, Ihr Fahrzeug bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert (Totalschadengrenze) zu reparieren. Sprechen Sie mich bezüglich der Möglichkeiten und Bedingungen gern persönlich dazu an, da auch hier die Fallkonstellation eine entscheidende Rolle spielt.

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Was ist am Unfallort zu beachten?
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Dinge die Sie unmittelbar am Unfallort berücksichtigen sollten:

  • Die Unfallstelle absichern!
  • Den Verletzten Erste Hilfe leisten!
  • Einen Notruf absetzen, falls erforderlich!
  • Notieren Sie sich Name und Adresse von eventuellen Zeugen!
  • Die Polizei verständigen, auch wenn es so aussieht, als sei nicht viel passiert!
  • Unfallbericht ausfüllen, falls vorhanden!
  • Kennzeichen des Unfallgegners aufschreiben, eventuell die Nationalität des beteiligten Fahrzeugs aufschreiben!
  • Bei ausländischen Unfallgegnern die Grüne Karte sicherstellen, ggf. durch die Polizei!
  • Ort, Datum, Uhrzeit des Unfallgeschehens notieren!
  • Fragen sie den Unfallgegner nach seiner Versicherung / Versicherungsnummer!
  • Machen Sie wenn möglich Fotos (Handy)vom beschädigten Bereich des Unfallgegnerfahrzeuges, der Versichertenkarte und des Unfallortes
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Unverschuldeter Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden)
AIm Haftpflichtschadensfall ist der Schädiger verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Im Haftpflichtschadenfall tritt nach dem Pflichtversicherungsgesetz die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Schädigers des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Im Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hier ist es sinnvoll, einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen Ihrer eigenen Wahl zur Begutachtung des Fahrzeuges zu beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen werden im Haftpflichtschadenfall durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen.
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Selbstverschuldeter Verkehrsunfall (Kaskoschaden)
ABei einem Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall nach den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Leistung richtet sich hier nach den Bedingungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages, den sog. Kaskobedingungen.
Hier wird im Regelfall ein Sachverständiger durch die Versicherung beauftragt.
Sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen wollen, halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrer Versicherung ob eine Sachverständigenkostenübernahme gewährleistet ist.
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Was ist ein Wiederbeschaffungswert?
ABezeichnet den Wert Ihres Fahrzeugs, unmittelbar vor dem Schadenereignis. Das heißt, der Sachverständige ermittelt den Wert (Euro) für ein gleichwertiges Fahrzeug, mit vergleichbarer Ausstattung, Kilometerleistung, Besitzeranzahl, und allen Faktoren, wie zum Beispiel, Fahrzeugzustand, Pflegezustand (Wartungsheft), Hauptuntersuchung (HU), Sonderausstattung, Vor- und Altschäden individuell nach den wertbeeinflussenden Faktoren Ihres Fahrzeugs.
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Was ist ein Restwert?
ADieser Wert stellt das unfallbeschädigte Fahrzeug dar und wird vom Sachverständigen am regionalen Markt ermittelt.
Die Ermittlung des Restwertes und die höhenmäßige Gestaltung des Restwertes (Euro) unterliegt Einflussgrößen wie der Marktgängigkeit des Fahrzeuges, der Zerstörung (Art u. Umfang der Beschädigung), den Reparaturmöglichkeiten sowie dem Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, dem Markt für den Wert unbeschädigter Teile u. Aggregate, z. B. Motor/Getriebe/verwertbare Ausstattung, und dem Markt für das beschädigte Gesamtfahrzeug.
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Wann handelt es sich um einen Totalschaden?
AVon einem Totalschaden ist dann die Rede, wenn die ordnungsgemäße Reparatur des beschädigten Fahrzeuges entweder unwirtschaftlich ist, oder nicht möglich ist. Der Totalschaden tritt dann ein, wenn die kalkulierten Reparaturkosten, zuzüglich der gegebenenfalls entstehenden Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert erreichen oder gar übertreffen.

Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns!

Zögern Sie nicht! Sie dürfen uns alternativ auch direkt anrufen: 0157 8354 3179