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Haftpflichtschadengutachten
Bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden.

Dies bedeutet, dass der Unfallverursacher, gemäß § 249 BGB, den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss.

Dieser Schaden besteht in der Regel aus Sach-, Personen- und / oder Vermögensschaden. Gemäß deutscher Gesetzgebung hat jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges, wenn er dieses Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zulassen will, die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Dies bedeutet, dass die Versicherung des Unfallgegners in die Regulierung des Schadens eintreten muss. Für Sie heißt das, dass alle anfallenden Kosten für die Schadensabwicklung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Sie zahlen keine Sachverständigen- oder Anwaltskosten.

Ein durch Ihr Sachverständigenbüro erstelltes Schadengutachten dient der Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe sowie weiterer Positionen, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, eventuelle Wertminderung, Reparaturdauer, den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung usw. (Eine Begriffserklärung ist in den FAQs zu finden) und ist somit für Sie als Geschädigter kostenfrei.

Ein Schadengutachten das durch ein freies und nicht versicherungsgebundenes Sachverständigenbüro erstellt wurde, dient Ihnen damit als neutrale Basis für Ihre weiteren Entscheidungen und legt den Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

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