1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der AN schriftlich anerkennt.

  1. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, auch mündlich, telefonisch oder  über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang  möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen, bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung seien könnten, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.

  1. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar(Barzahlung) fällig. Ein Gutachtenversand erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme oder bei Versicherungsleistungen per Abtretungserklärung in Höhe der Gutachterkosten. Bei unbarer Zahlung ist immer die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, bzw. Klage erhoben werden.

  1. Sachverständigenhonorar

 5.1. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen oder am        Besichtigungsort eingesehen werden und orientiert sich an der aktuellen, öffentlich einsehbaren, Honorarbefragung des BVSK(Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

5.2 Bei technischen Beratungen oder Gutachtenerstellung nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 120, 00 Euro zuzüglich Nebenkosten( Foto-, Fahrt-, Telefon- und Portokosten) berechnet. Die aufgeführten Eurobeträge verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3  Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das Honorar nach der internen „Honorartabelle“ für Fahrzeugbewertungen und orientiert sich am Fahrzeugwert.

5.4 Schreibkosten pro Seite werden mit 01,80 Euro berechnet, Schreibkosten für Zweitausfertigungen mit 0,50 Cent pro Seite.

5.5. Die gefertigten Fotografien werden mit 02,00 Euro pro Foto für den ersten Fotosatz und 0,50 Euro fortfolgend ab dem zweiten Fotosatz berechnet.

5.6. Fahrtkosten werden mit 0,70 Euro pro Kilometer( An- und Abfahrt) berechnet und sind bis zu einer Fahrstrecke von 70 Kilometer anrechenbar.

5.7. Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet.

5.8. Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet. (siehe 5.2). Werden diese Montagearbeiten zum Beispiel von einer Werkstatt erbracht, so wird die entsprechende Arbeit dem Sachverständigenbüro in Rechnung gestellt und in der Gutachtenrechnung, frei von Aufschlägen und unter Vorlage einer Kopie der Fremdrechnung weiterberechnet.

5.9. Reparaturbestätigungen gelten als neuer Auftrag zu einem bereits erstellten Schadengutachten und werden mit 50, 00 Euro zuzüglich Nebenkosten und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.

5.10. In Ausnahmefällen kann für die zu erbringenden

  1. Rechnungsprüfung/Nachbesichtigung/ Stellungnahmen

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten, zzgl.  Der gesetzl. Mehrwertsteuer abgerechnet.

  1. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Eine weitere Kopie und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddaten verbleiben beim AN. Das Gutachten kann nach Vereinbarung auch elektronisch versandt werden. Form, Inhalt und Gliederung des Gutachtens orientieren sich an den „Leitsätzen für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen“ des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e. V.).

  1. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

  1. Nachbesserungsrecht

Beanstandungen hinsichtlich eines Gutachtens (Inhalt, Lichtbilder, etc.) sind innerhalb von 14 Tagen, soweit rechtlich zulässig, schriftlich anzuzeigen und entsprechend zu begründen. Nach Prüfung durch den Sachverständigen werden berechtigte Einwendungen kostenlos nachgebessert.

  1. Urheberrechtsschutz

Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie Urheber-rechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insofern darf der AG das Im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverständigen, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.

  1. Haftung

Der An verpflichtet, den erteilten Auftrag  nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monates nach Erhalt des Gutachtens keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche  Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer ist.

Die Haftung einschließlich Folgeschäden und die Haftung gegenüber Dritten wird, sofern gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.

  1. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax, per Brief oder per E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 60, 00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsausführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

  1. Widerrufsrecht

Der AG kann die Vertragserklärung- bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge- innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Ausschluss

Durch die Zustimmung und den Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu, dass der AN die Dienstleistungen unverzüglich erbringen kann.

Der Widerruf ist zu richten an:

KFZ-Sachverständiger AUST

Holm 16, 24113 Molfsee

E-Mail: info@ihr-sachverstaendiger-kiel.de

  1. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des KFZ Sachverständigenbüros Aust in Kiel.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.