Willkommen
Sachverständigenbüro Aust – Ihr KFZ-Gutachter in der Kieler Automeile
Als zertifizierter KFZ-Sachverständiger bin ich in Kiel und Umgebung Ihr Ansprechpartner im Schadenfall oder bei Bewertungen, egal ob es sich um einen PKW, LKW, ein Motorrad oder Fahrrad handelt.
Rufen Sie mich an und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem gut funktionierenden Netzwerk aus KFZ-Werkstätten, Sachverständigenkollegen deutschlandweit, Fahrzeuglackierereien und Rechtsanwälten.
- Zertifizierter KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)
- KFZ-Techniker Meister
- Classic Analytics Bewertungspartner
- Mitglied im Caravaning Gutachter Fachverband CGF e.V.
- Mitglied im Verband der unabhängigen KFZ-Sachverständigen VKS e.V.
- Sachkundiger für Flüssiggasanlagen an Wohn- und Freizeitfahrzeugen (G607)
Ihr Moritz Aust
Leistungen
Gutachten
Haftpflichtschadengutachten, Kaskoschadengutachten, Beweissicherungsgutachten, Wertgutachten, Leasingbewertung, Reparaturbestätigung, Nutzungsausfall…
Jetzt von unserer Erfahrung profitieren!
Diagnose
Technische Beratung und Reparaturbegleitung…
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Beratung
Gebrauchtwagenuntersuchung, Kaufbegleitung, Restaurationsbegleitung…
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FAQ’s & Neuigkeiten
Was ist ein Wiederbeschaffungswert?
Bezeichnet den Wert Ihres Fahrzeugs, unmittelbar vor dem Schadenereignis. Das heißt, der Sachverständige ermittelt den Wert (Euro) für ein gleichwertiges Fahrzeug, mit vergleichbarer Ausstattung, Kilometerleistung, Besitzeranzahl, und allen Faktoren, wie zum Beispiel, Fahrzeugzustand, Pflegezustand (Wartungsheft), Hauptuntersuchung (HU), Sonderausstattung, Vor- und Altschäden individuell nach den wertbeeinflussenden Faktoren Ihres Fahrzeugs.
Was ist am Unfallort zu beachten?
Dinge die Sie unmittelbar am Unfallort berücksichtigen sollten:
• Die Unfallstelle absichern!
• Den Verletzten Erste Hilfe leisten!
• Einen Notruf absetzen, falls erforderlich!
• Notieren Sie sich Name und Adresse von eventuellen Zeugen!
• Die Polizei verständigen, auch wenn es so aussieht, als sei nicht viel passiert!
• Unfallbericht ausfüllen, falls vorhanden!
• Kennzeichen des Unfallgegners aufschreiben, eventuell die Nationalität des beteiligten Fahrzeugs aufschreiben!
• Bei ausländischen Unfallgegnern die Grüne Karte sicherstellen, ggf. durch die Polizei!
• Ort, Datum, Uhrzeit des Unfallgeschehens notieren!
• Fragen sie den Unfallgegner nach seiner Versicherung / Versicherungsnummer!
• Machen Sie wenn möglich Fotos (Handy)vom beschädigten Bereich des Unfallgegnerfahrzeuges, der Versichertenkarte und des UnfallortesUnverschuldeter Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden)
Im Haftpflichtschadensfall ist der Schädiger verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Im Haftpflichtschadenfall tritt nach dem Pflichtversicherungsgesetz die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Schädigers des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Im Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hier ist es sinnvoll, einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen Ihrer eigenen Wahl zur Begutachtung des Fahrzeuges zu beauftragen.
Die Kosten des Sachverständigen werden im Haftpflichtschadenfall durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen.Selbstverschuldeter Verkehrsunfall (Kaskoschaden)
Bei einem Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall nach den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Leistung richtet sich hier nach den Bedingungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages, den sog. Kaskobedingungen.
Hier wird im Regelfall ein Sachverständiger durch die Versicherung beauftragt.
Sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen wollen, halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrer Versicherung ob eine Sachverständigenkostenübernahme gewährleistet ist.