Das Jahr 2017 bringt wieder ein paar gesetzliche Änderungen mit sich, die den deutschen Autofahrer wieder mehr zur Kasse bitten:
Vom Automobilclub „Mobil in Deutschland“ wurden dazu einmal die wichtigsten Änderungen zusammengestellt:
Führerschein
Beim Führerschein muss man ab jetzt tiefer in die Tasche greifen. Die theoretische Prüfung kostet künftig 11,90 Euro statt vormals 11,00 Euro. Für die inzwischen übliche Führerschein Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Die praktische Pkw-Führerschein Prüfung soll 91,50 Euro kosten. Die praktische Motorrad-Führerschein Prüfung erhöht sich auf 121,38 Euro.
Handybenutzung am Lenkrad
Das Handy darf am Lenkrad nicht verwendet werden – das ist zwar nicht neu aber wegen der Ablenkung des Fahrers wird das Bußgeld jedoch nun von 60 auf 100 Euro erhöht. Selbiges gilt ebenfalls für Notebooks, Tablets und Videobrillen.
Hauptuntersuchung
Eine ordentliche Erhöhung ist auch bei der Hauptuntersuchung geplant. Hier steigen die Gebühren von 35 auf 54,86 Euro. Grund dafür sind die Emissionsmessungen, die künftig wieder am Auspuffendrohr vorgenommen werden, da die On-Board-Diagnose nicht zuverlässig genug ist.
Ampel-Regelung
Fahrradfahrer auf Radwegen mussten sich bisher an die Fußgängerampel halten, sofern keine Fahrradampel vorhanden war. Ab 2017 gilt nun dieselbe Ampel wie für die Autofahrer. Für Pkw-Fahrer bedeutet dies: Auch bei roter Fußgängerampel kann ein Radler daherkommen – also Vorsicht beim Rechts- und Linksabbiegen.
Rettungsgasse
Damit im Stau auf einer Autobahn der Notarzt und die Polizei besser durchkommen, muss man eine Rettungsgasse bilden. Da das leider eher selten funktionierte, gibt es nun ab 2017 eine feste Vorschrift: Bei Stau oder Schrittgeschwindigkeit muss zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur eine Gasse gebildet werden. Bei Autobahnen mit 3 oder mehr Spuren muss die Rettungsgasse ebenfalls neben der linken Spur gebildet werden.
Kraftstoffpreise
Auch die Kraftstoffpreise werden voraussichtlich wieder zunehmen. Nach dem für Autofahrer „günstigen Jahr“ 2016 haben sich die großen Ölstaaten auf eine Reduzierung der Öl-Fördermenge geeinigt. Die ersten Folgen sieht man schon jetzt zum Jahresbeginn. Vorbei ist leider die Zeit, wo 1 Liter Diesel zum Teil unter einem Euro zu bekommen war.
Tempo 30
Trotz der Tempo 30-Forderungen innerorts bleibt es bei dem allgemeinen Tempolimit von 50 km/h. Doch Tempo-30-Zonen dürfen nun öfter an Unfallschwerpunkten wie etwa Schulen, Altenheimen oder Kindergärten eingerichtet werden.
Höhere Bußgelder im Ausland
Bei Fahrten in die Niederlande oder nach Italien, muss man ab Januar 2017 bei Verkehrsverstößen höhere Strafen zahlen. In Italien kostet zum Beispiel das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bis zu 650 Euro plus Führerscheinentzug für bis zu zwei Monate. Hier kann das Auto direkt abgestellt werden, denn für deutsche Autofahrer ist letzteres gleichbedeutend mit einem Fahrverbot in Italien. Auch das Handy kann vor Ort eingezogen werden. In Paris ist das Befahren des Stadtrings ab 2017 mit einem Fahrzeug, das vor 1997 gebaut wurde, untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet.