Neue Führerscheinregelung ab 2017 für Motorradführerschein-Neulinge

Neue Leistungsbegrenzung für Motorräder der Klasse A2

Seit dem 28. Dezember 2016 gilt eine Führerscheinneuregelung für Motorradfahrer. Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis A2 nur noch Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben. Damit gilt auch in Deutschland, was in den übrigen EU-Ländern schon seit 2013 Gesetz ist.

Nach Auskunft des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt allerdings für die älteren A2-Führerscheine Bestandsschutz.

Wer seine A2-Fahrerlaubnis zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 gemacht hat, kann auch weiterhin gedrosselte Motorräder bewegen, deren ungedrosselte Leistung über 70 kW (95 PS) liegt – erlaubt ist dies allerdings nur in Deutschland. Wer damit ins Ausland fährt und kontrolliert wird, riskiert eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis. Mit dieser Neuregelung kommt nun auch Deutschland der vollständigen Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtline nach.

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