Diesel-Fahrverbote

Diesel-Fahrverbote in Frankfurt und Stuttgart

Diese Änderung wird vor allem Dieselfahrer ärgern. Ab dem 1. Januar 2019 gilt für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselautos mit Euro 4 und niedriger. Auch in der Frankfurter Innenstadt wird ab 1. Februar 2019 für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 sowie für Benziner mit Euro 1 und 2 ein Fahrverbot in Kraft treten. Ab 1. September 2019 dürfen auch Euro-5-Diesel nicht mehr in der Stadt betrieben werden.

Weiterer Test für Abgase

Ab 1. September 2019 müssen sich Neuwagen neben dem bereits eingeführten WLTP Verfahren zusätzlich dem Test „Real Driving Emissions“ (RDE) unterziehen. Der RDE soll ermitteln, ob die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl auch unter echten Fahrbedingungen eingehalten werden.

Zulassung und Ummeldung online erledigen

Im Laufe des nächsten Jahres sollen Autobesitzer Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen online erledigen können. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits verabschiedet und benötigt nur noch die Zustimmung des Bundesrats.
Das Abmelden von Autos über das Internet wurde bereits 2015 ermöglicht. Eine Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk kann ebenfalls bereits seit 2017 online durchgeführt werden. Allerdings ist die Voraussetzung für die Nutzung der Online-Dienste ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion.

Warnsignale für Elektroautos

Wer momentan Elektro-Autos auf der Straße sieht, vermisst etwas ganz bestimmtes: Motoren- und Fahrgeräusche. Da dies vermehrt zu einer Gefahr für Fußgänger wurde, müssen ab dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Elektro- und Hybridautos über einen akustischen Signalton verfügen. Dafür kommt das sogenannte AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) zum Einsatz. Dieses wird einen ständigen Warnton bei Geschwindigkeit unter 20 km/h von sich geben.

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