K
Kaskoschadengutachten
Durch die Kaskoversicherung werden selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt.
Man unterscheidet zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Bei der Teilkaskoversicherung übernimmt Ihre Versicherung die Instandsetzung für Brandschäden, Explosionsschäden, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Entwendung des Fahrzeuges oder versicherter Fahrzeugteile sowie damit im Zusammenhang stehende Vandalismusschäden, Glasbruchschäden und letztlich den Wildschaden.

Die Vollkaskoversicherung deckt über die oben genannten Ereignisse hinausgehend den eigenen Verkehrsunfallschaden sowie Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen verursacht werden, ab.
Im Kaskoschadensfall ist Ihre Voll- bzw. Teilkaskoversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten unabhängigen Kfz- Gutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen. Die Rechte und Pflichten beziehen sich hier anders als im Haftpflichtbereich auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Je nach Höhe des Schadens, wird dieser durch einen Sachverständigen der Versicherung begutachtet
• Der Sachverständige vertritt jedoch primär die Interessen der Versicherung
• daraus ergibt sich nicht selten ein Nachteil für den Versicherten

Damit Ihre Interessen jedoch in vollem Umfang berücksichtigt werden können, ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Im Kaskoschadensfall bietet wir Ihnen die Möglichkeit ein Schadengutachten zum günstigen Pauschalpreis zu erstellen.

Kontaktieren Sie uns