Alternativ können Sie sich aber auch den Nutzungsausfall oder richtiger die Nutzungsausfallsentschädigung auszahlen lassen.
Es muss hier in beiden Fällen der Nachweis erbracht werden dass das beschädigte Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit ist.
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach einer Tabelle, in der alle gängigen Fahrzeuge erfasst sind. Es wird je nach Fahrzeugtyp in Gruppen von A bis L eingeteilt. Diese Entschädigung beinhaltet die sogenannten Vorhaltekosten, z.B. Versicherung und Steuern sowie den Nutzungswert des Fahrzeuges. Für gewerbliche oder nur in der Freizeit genutzte Fahrzeuge (z. B. Motorräder und Wohnmobile) werden i. d. R. nur die Vorhaltekosten gezahlt.