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Reparaturbestätigung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden in Eigenregie repariert haben, benötigen Sie eine Bestätigung der Reparatur um der gegnerischen Versicherung zu beweisen, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist. Erst nach erfolgreicher Durchführung der Reparatur erhalten Sie die Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung!

Ein kleines Beispiel:

Sie haben Ihr Fahrzeug selbst repariert, was Ihr gutes Recht ist, und nach ca. 3 Monaten wird Ihr Fahrzeug im selben Bereich wieder beschädigt. Jetzt sind Sie in der Beweispflicht, die durchgeführte Reparatur des alten Schadens nachzuweisen. Sollten Sie dieses nicht nachweisen können, wird der neue Schaden ggf. nur teilweise oder evtl. gar nicht ausgeglichen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Eine Reparaturbestätigung hilft ihnen dabei die Reparatur Ihres Fahrzeuges, unter Berücksichtigung des Reparaturweges, gegenüber der Versicherung zu bestätigen.

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