Bei der Fahrzeugrückgabe kann es schon mal vorkommen, dass Gebrauchsspuren, die durch die Nutzung Ihres Fahrzeuges unvermeidbar sind als Schäden bewertet werden und auf der Rechnung als deklarierter Minderwert wiederzufinden sind. Für die Abgrenzung Dieser Fälle gibt es sog. Richtlinienkataloge, in denen deklariert wird was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Wir helfen Ihnen bei der Fahrzeugbewertung und unterscheiden zwischen altersbedingten Abnutzungserscheinungen und entstandenen Schäden.
Wohlgemerkt müssen Sie für Gebrauchsspuren nicht aufkommen.
Das Leasinggutachten von dem Kfz-Sachverständigen dient Ihnen als Beweissicherung über den Zustand Ihres Leasingfahrzeuges zum Zeitpunkt der Rückgabe.
Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig vor der Fahrzeugrückgabe einen Termin, damit Sie Zeit für eventuelle Maßnahmen haben.